Die Corona-Pandemie wirft überall ihre Schatten und belastet gerade die Jugendarbeit sehr. Viele Angebote sind kaum möglich oder komplett geschlossen. Damit aber Jugendleiterinnen und Jugendleiter auf dem Laufenden bleiben, veranstaltet der Kreisjugendring Berchtesgadener Land zusammen mit der Kommunalen Jugendarbeit/Prävention Berchtesgadener Land eine Jugendleiterfortbildung rund um Aufsichtspflicht und Rechtsfragen in der Jugendarbeit.

Die Schulung findet am Samstag, 17. April 2021, statt. Auf Grund des verlängerten Lockdowns wird die Veranstaltung online angeboten.

Referent ist Rechtsanwalt Stefan Obermeier, der die verschiedenen Themen mit Fachkenntnis und vor allem kurzweilig präsentieren wird.

Obermeier geht dabei aufgrund der aktuellen Lage besonders auf Fragen zur Jugendarbeit unter Corona-Beschränkungen ein und erläutert Möglichkeiten und Anforderungen. Neues aus der Gesetzgebung, interessante Gerichtsurteile und Presseberichte verschaffen einen allgemeinen Überblick. Aufsichtspflichten für Gruppenstunden oder Ferienfreizeiten werden genauso besprochen wie die persönliche und fachliche Eignung von Aufsichtspersonen und deren Rechte und Pflichten. Ein Blick wird auch auf die Themen rund um die Prävention sexueller Grenzüberschreitungen, den Jugendschutz, Jugendmedienschutz und allgemein den Datenschutz, insbesondere beim Veröffentlichen von Fotos, geworfen.

Die Veranstaltung soll helfen, Licht in das Dickicht rund um die Rechtsfragen der Jugendarbeit insbesondere in Jugendverbänden und Vereinen bringen.

Informationen zum Programm und zur Anmeldung zu der vom Bayerischen Jugendring und dem Landkreis Berchtesgadener Land geförderten Fortbildung gibt es unter https://kreisjugendring-bgl.de/